Beim Schufa-Urteil des Bundesgerichtshofs sollte man jetzt nicht zur Tagesordnung übergehen. Wenn meine Kreditwürdigkeit abhängt von fragwürdigen Prognose-Modellen, die nach dem umstrittenen BGH-Urteil nicht offen gelegt werden müssen, wie soll ich mich dagegen rechtlich wehren können?
Entscheidend ist nicht nur das Score-Ergebnis, liebwerteste BGH-Gichtlinge, sondern die Formel mit den Gewichtungen. Die Systeme sind so blöd und fehlerhaft wie die Analysten, die die Daten einspeisen und dann Vorhersagen über „Geheimformeln“ ausrechnen. Oder im Schönwetter-Deutsch der Schufa:
„Scores bilden ein anerkanntes, vertrauensbildendes und stabilisierendes Element der Konsumwirtschaft: 97,5 % der Kreditverträge in Deutschland werden vertragsgemäß zurückgezahlt. Sie ermöglichen eine Prognose für das individuelle zukünftige Kreditverhalten, wodurch Kreditgeber, z.B. Banken oder der Handel, eine valide Einschätzung über das Rückzahlverhalten eines Verbrauchers haben. Kreditnehmer können sich dadurch fair, günstig und bequem ihre Wünsche erfüllen.“
Scores sind also ein anerkanntes, vertrauensbildendes und stabilisierendes Element? Das sehen Statistik-Kenner ganz anders – auch die Big Data-Prediger…
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