#GEDANKENBLITZ | Neutralitätsgebot? Verfassungstreue kann nicht neutral sein!

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Die Damen und Herren der „blauen (braunen) Fraktion“ behaupten gerne und häufig, dass gegen das Neutralitätsgebot (nicht Pflicht, auch wenn es hier die AfD mit Wortwahl genauso wenig genau nimmt) verstoßen würde, wenn sich ein Staatsdiener kritisch äußert. Was sie dabei offenbar bewusst ausblenden, ist: Ein Neutralitätsgebot, wie es die Nicht-Alternative gerne hätte, gibt es nicht. Das wird jedem innerhalb weniger Minuten durch eine kurze Online-Recherche deutlich. Man muss also kein Staats- und Verwaltungsrechtler sein, um dieses offenkundige Verleumdungskonstrukt zu enttarnen. Schauen wir uns das Ganze näher an.

§ 33 Beamtenstatusgesetz

(1) Beamtinnen und Beamte dienen dem ganzen Volk, nicht einer Partei. Sie haben ihre Aufgaben unparteiisch und gerecht zu erfüllen und ihr Amt zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Beamtinnen und Beamte müssen sich durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten.

(2) Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergibt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__33.html, abgerufen am 15.06.2026

§ 33 BeamtenStG in Verbindung mit Art. 20 GG regelt die Verfassungstreuepflicht von Staatsdienern und legt die aktive Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung als Verpflichtung fest. Staatsdiener sind somit direkt verpflichtet, auf entsprechende Aussagen, Handlungen usw. zu reagieren, diese abzulehnen und ihnen sogar zu widersprechen und für die Einhaltung der Regeln des GG einzutreten. Eine Neutralität gegenüber allen Aussagen und Handlungen, die den Boden des Grundgesetzes (GG) verlassen, gibt es also nicht. Ganz im Gegenteil: Die Pflicht zum „unparteiiischen Verhalten“ bezieht sich ausdrücklich auf eine parteipolitische „Mäßigung und Zurückhaltung“, nicht auf eine Neutralität gegenüber den Werten des Grundgesetzes (insbesondere Art. 1 Abs. 1 GG, den gewisse Kreise der AfD beständig hinterfragen). Den Werten des GG sind sie sogar besonders verpflichtet.

Offensichtlich hat die blaue (braune) Fraktion auch ein Problem mit dem Bildungsauftrag gemäß Art. 7 GG und der Wissenschaftsfreiheit gemäß Art. 5 GG, die im Detail in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen geregelt ist. Darauf müssen wir nicht vertiefend eingehen, außer dass diese eben grundgesetzlich geschützt sind, was einige Landesverbände der blauen Fraktion nicht daran hindert in ihren Wahlprogrammen genau diese gesetzlichen Normen aushöhlen zu wollen.

Insgesamt wissen wir ja, dass die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) nach Lesart der Blauen (Braunen) nur für ihre eigenen Ergüsse gilt. Sobald jemand eine andere Meinung hat und diese sogar noch mit stichhaltigen Argumenten untermauern kann, gilt sie natürlich nicht mehr. Wer hätte das gedacht? Ähnlichkeiten mit Personen aus der Vergangenheit sind vermutlich kein Zufall.

Kurzes Fazit: Das vermeintliche Neutralitätsgebot, wie es von der AfD interpretiert wird, ist nichts anderes als der Versuch einer unwürdigen und undemokratischen Instrumentalisierung. Eine Verpflichtung zur Verfassungstreue ist niemals wertneutral. Wie so oft bei Vertretern dieser Gattung hat dies herzlich wenig mit den tatsächlichen Fakten – in diesem Fall der Rechtsordnung – und den moralischen Ansprüchen einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu tun. Die geistigen Urahnen der Blauen waren schon Meister darin, Fakten zu verdrehen. Da viele führende Köpfe dieser Fraktion Narzissten und xenophobe Märchenerzähler sind, die ihren Vorbildern mehr oder weniger offen folgen, verwundert es nicht, dass sie sich wenig um gesicherte Fakten scheren, sondern versuchen, die Realität in ihrem Sinne umzudeuten. Dass sie trotz aller verfügbaren Fakten, Quellen, Belege und Argumente Anhänger finden, wirft kein gutes Bild auf eben jene Anhängerschaft, die sich so sehr rühmt, eigenständig zu denken und zu handeln.

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